Ratgeber zur Förderung
Förderung für das Holzrückenmit dem Pferd in Bayern.
Der Freistaat Bayern fördert das Rücken mit Pferden mit 8 Euro je Festmeter. Hier steht, wer den Antrag stellt, was das Amt verlangt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Stand Oktober 2026.

Die Regelung
Was Bayern fördertund wie viel.
Grundlage ist die Richtlinie WALDFÖPR 2025 des Freistaats Bayern. Sie gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Das Rücken mit Pferd wird darin als bodenschonende Holzbringung gefördert, und zwar mit 8 Euro je Festmeter (Stand Oktober 2026).
Den Antrag stellt der Waldbesitzer oder der Bewirtschafter des Waldes beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir rücken das Holz und schreiben Ihnen die Rechnung, die Sie als Nachweis brauchen.
Gefördert wird erst ab einem Förderbetrag von 300 Euro. Ob Ihre Maßnahme gefördert wird, entscheidet allein das Amt. Die Förderung gilt nur für Wald in Bayern.
- 8 Euro je Festmeter
- Antrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Beginn erst nach dem Bewilligungsbescheid
- Nachweis: Rechnung mit der gerückten Holzmenge
Für wen es passt
Wer die Förderungbeantragen kann.
Waldbesitzer
Sie besitzen Wald in Bayern und wollen Holz mit dem Pferd rücken lassen. Dann stellen Sie den Antrag selbst bei Ihrem Amt.
Bewirtschafter
Auch wer einen Wald bewirtschaftet, ohne Eigentümer zu sein, kann nach der Richtlinie den Antrag stellen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klärt das Amt.
Wer noch nicht begonnen hat
Entscheidend ist die Reihenfolge. Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Reihenfolge
In fünf Schrittenvom Antrag bis zur Rechnung.
Schritt 1
Mit uns sprechen
Sie nennen uns Ort und ungefähre Holzmenge. Wir sehen uns den Wald gemeinsam mit Ihnen an, und Sie bekommen ein Angebot. Den Auftrag erteilen Sie noch nicht.
Schritt 2
Antrag stellen
Sie stellen den Antrag bei Ihrem Amt. Das geschieht, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Schritt 3
Bescheid abwarten
Als Beginn gilt schon die Auftragserteilung. Beauftragen Sie uns deshalb erst, wenn der Bewilligungsbescheid da ist. Den Termin legen wir danach fest.
Schritt 4
Holz rücken lassen
Wir kommen mit den Pferden und ziehen das Holz aus dem Bestand an den Weg.
Schritt 5
Rechnung einreichen
Sie erhalten von uns eine Rechnung mit der gerückten Holzmenge. Diese legen Sie dem Amt als Nachweis vor.
Wichtig zu wissen
Was wir sagen könnenund was das Amt entscheidet.
Wir geben hier wieder, was in der Richtlinie steht (Stand Oktober 2026). Eine Zusage ist das nicht. Verbindlich sind allein die Richtlinie und die Auskunft Ihres Amtes. Fragen Sie dort nach, bevor Sie planen, denn Bedingungen können sich ändern.
Auf die Förderung weisen wir Sie beim Angebot hin. Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, prüft das Amt. Was das Rücken mit dem Pferd ausmacht, lesen Sie unter Holzrücken mit Pferden. Unsere Einsatzgebiete in Bayern: Unterfranken, Oberfranken und der Landkreis Haßberge.


Gut zu wissen
Für das Rücken mit Pferdgibt es in Bayern eine Förderung.
Förderung in Bayern
8 Euro
je Festmeter
Bayern fördert das Rücken mit dem Pferd.
Der Freistaat Bayern fördert das Rücken mit Pferden als bodenschonende Holzbringung. Den Antrag stellen Sie als Waldbesitzer bei Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das Amt entscheidet, ob Ihre Maßnahme gefördert wird.
- Antrag stellen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Als Beginn gilt schon die Auftragserteilung. Beauftragen Sie uns deshalb erst, wenn der Bewilligungsbescheid da ist.
- Als Nachweis verlangt das Amt eine Rechnung mit der gerückten Holzmenge.
- Gefördert wird ab einem Förderbetrag von 300 Euro.
Stand Oktober 2026, Richtlinie WALDFÖPR 2025 des Freistaats Bayern, gültig bis Ende 2027. Ob Ihre Maßnahme gefördert wird, entscheidet das Amt.
Häufige Fragen
Fragen zur Förderungfür das Rücken mit Pferd.
Wie hoch ist die Förderung für das Holzrücken mit Pferd in Bayern?
8 Euro je Festmeter. So steht es in der Richtlinie WALDFÖPR 2025 des Freistaats Bayern, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt (Stand Oktober 2026).
Wer stellt den Antrag auf Förderung?
Der Waldbesitzer oder der Bewirtschafter des Waldes, und zwar beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Von uns als ausführendem Betrieb bekommen Sie die Rechnung, die Sie als Nachweis brauchen (Stand Oktober 2026).
Wann darf mit dem Rücken begonnen werden?
Erst wenn der Bewilligungsbescheid des Amtes vorliegt. Als Beginn gilt schon die Auftragserteilung. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig und beauftragen Sie uns erst nach dem Bescheid (Stand Oktober 2026).
Welchen Nachweis verlangt das Amt, und gibt es eine Untergrenze?
Als Nachweis verlangt das Amt eine Rechnung, auf der die gerückte Holzmenge angegeben ist. Gefördert wird erst ab einem Förderbetrag von 300 Euro. Ob Ihre Maßnahme gefördert wird, entscheidet das Amt (Stand Oktober 2026).
Weiterlesen
Weitere Seitenzu Orten und Leistungen.
- Holzrücken mit Pferden in UnterfrankenVon den Haßbergen bis Schweinfurt und Würzburg.Seite öffnen
- Holzrücken mit Pferden in OberfrankenCoburg, Bamberg, Lichtenfels und Kronach.Seite öffnen
- Holzrücken im Landkreis HaßbergeEbern, Haßfurt, Hofheim, Königsberg und Zeil am Main.Seite öffnen
- Rückepferde im Raum CoburgSeßlach, Bad Rodach und das Coburger Land.Seite öffnen
Jetzt anfragen
Förderung geplant?Sprechen Sie vorher mit uns.
Schreiben Sie uns, wo Ihr Wald liegt und worum es geht. Ein paar Fotos helfen bei der ersten Einschätzung. Danach sehen wir uns die Fläche gemeinsam an.
Lohr bei Pfarrweisach · Raum Unter- und Oberfranken
